AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

WSP Präzision e.K., Siemensstraße 2, 86558 Hohenwart

Allgemeine Konditionen

Preise: Es gelten die im Onlineshop bzw. in der jeweils gültigen Preisliste ausgewiesenen Preise. Alle Preise sind Nettopreise in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Maßgeblich sind die Preise gemäß Auftragsbestätigung bzw. Rechnung.

Privatkunden: Lieferungen an Privatkunden erfolgen ausschließlich gegen Vorauszahlung, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.

Kleinaufträge: Aufgrund der Kosten der Auftragsabwicklung berechnen wir bei einem Bestellwert unter [75,- Euro] eine Abwicklungspauschale von [15,- Euro].

Abrufaufträge: Für Abrufaufträge gilt ein Mindestabrufwert in Höhe von 10 % des Rahmenauftrags, mindestens jedoch [200,- Euro].

Teuerungszuschläge: Bei Artikeln aus Edelstahl, Messing, Bronze und Rotguss sowie bei zugekauften Erzeugnissen behalten wir uns aufgrund schwankender Rohstoffpreise Teuerungszuschläge vor.

Mängelrügen: Die Lieferung ist unverzüglich nach Erhalt auf Menge, Art, Güte und Beschaffenheit zu prüfen (§ 377 HGB). Nach- oder umgearbeitete Artikel sind vom Umtausch ausgeschlossen.

Rücksendungen: Eine Rücksendung setzt unsere vorherige Zustimmung voraus. Haben wir die Retoure nicht zu vertreten, stellen wir die entstandenen Bearbeitungs- und Rückgabekosten in Rechnung; die Gutschrift wird um mindestens [20,- Euro] gekürzt. Von der Rücknahme ausgeschlossen sind Sonderanfertigungen, kundenspezifisch bearbeitete Artikel und Teile außerhalb unseres Lagerprogramms.

Sonderanfertigungen: Sonderanfertigungen nach Zeichnung oder Muster führen wir kurzfristig durch. Für Sonderanfertigungen können abweichende Zahlungsbedingungen vereinbart werden. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Menge sind zulässig.

Datenschutz: Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, BDSG) verarbeitet. Näheres regelt unsere Datenschutzerklärung.

Vorbehalt: Druckfehler und Irrtümer bleiben vorbehalten. Es gelten die Preise gemäß Auftragsbestätigung/Rechnung.


 

Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

 

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. Gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) gelten sie nur, soweit ihnen keine zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen; die gesetzlichen Rechte von Verbrauchern (insbesondere Widerrufs- und Gewährleistungsrechte) bleiben unberührt.

(2) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung vorbehaltlos ausführen.

(3) Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

§ 2 Angebot und Angebotsunterlagen

(1) Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie schriftlich bestätigen oder durch Übersendung der Ware ausführen. Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, können wir dieses innerhalb von zwei Wochen annehmen.

(2) Sämtliche von uns überlassenen Unterlagen — insbesondere Zeichnungen, Abbildungen, Kalkulationen und technische Dokumente — bleiben unser Eigentum; wir behalten uns hieran alle Urheber- und Schutzrechte vor. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung zulässig; als „vertraulich" gekennzeichnete Unterlagen sind stets geheim zu halten.

(3) Angaben in Katalogen, im Onlineshop, in Zeichnungen und Datenblättern zu Leistungen, Tragfähigkeitswerten, Abmessungen und Gewichten sind unverbindliche Richtwerte. Maß- und Konstruktionsänderungen im Zuge der technischen Weiterentwicklung bleiben vorbehalten. Auf Wunsch erstellen wir gegen Berechnung ein technisches Prüfzeugnis (z. B. Abnahmeprüfzeugnis nach DIN EN 10204).

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Privatkunden werden grundsätzlich per Vorauskasse beliefert. Sofern nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich unsere Preise für Lieferungen innerhalb Deutschlands einschließlich Standardverpackung; Sonderfrachten und Auslandslieferungen werden gesondert berechnet. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

(2) Sofern nicht Vorkasse vereinbart ist, sind unsere Rechnungen innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zahlbar. Skontoabzüge sind nur bei entsprechender Vereinbarung zulässig und nur, wenn alle offenen fälligen Rechnungsbeträge ausgeglichen sind.

(3) Bei Aufträgen ab [1.500,- Euro] sowie bei Sonderanfertigungen nach Zeichnung oder Muster gilt, sofern nichts anderes vereinbart ist: 50 % nach Erhalt der Auftragsbestätigung, 50 % ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum. Teillieferungen werden sofort berechnet.

(4) Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen (§ 288 Abs. 2 BGB). Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(5) Tritt in den Vermögensverhältnissen des Bestellers eine wesentliche Verschlechterung ein, sind wir berechtigt, weitere Lieferungen zu verweigern, bis alle Forderungen beglichen sind oder Sicherheit geleistet wird.

(6) Der Besteller kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder Zahlungen zurückhalten. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur, soweit der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

(7) Ändern sich die Marktverhältnisse oder Herstellungsbedingungen bis zur Auslieferung durch von uns nicht zu vertretende Umstände (z. B. Lieferkettenunterbrechungen, höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Epidemien und Pandemien, Naturkatastrophen, Krieg), gelten die am Tag der Lieferung marktüblichen Preise.

§ 4 Liefer- und Leistungszeit, Teillieferungen

(1) Liefertermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Die Lieferzeit beginnt nicht vor vollständiger Auftragsklarheit und Klärung aller technischen Fragen sowie rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Bestellers. Bei vereinbarter Vorkasse beginnt die Lieferfrist nicht vor Zahlungseingang.

(2) Bei höherer Gewalt und sonstigen von uns nicht zu vertretenden unvorhersehbaren Ereignissen (z. B. Arbeitskämpfe, Epidemien, Naturkatastrophen, Krieg, behördliche Maßnahmen, Störungen bei Vorlieferanten) verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Störung. Dauert die Störung länger als einen Monat nach Ablauf des ursprünglich vereinbarten Termins, kann jede Partei hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche des Bestellers hieraus sind — vorbehaltlich § 7 — ausgeschlossen.

(3) Lieferverzug setzt — außer bei Fixgeschäften (§ 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB, § 376 HGB) — eine angemessene Nachfristsetzung durch den Besteller voraus.

(4) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft Mitwirkungspflichten, können wir Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen verlangen. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung geht in diesem Fall auf den Besteller über.

(5) Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Besteller zumutbar sind.

§ 5 Versand, Transportkosten und Verpackung

(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, erfolgt die Lieferung an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Innerhalb Deutschlands tragen wir — sofern nichts anderes vereinbart — die Kosten der Verladung und des Versands; bei Auslandslieferungen trägt diese der Empfänger.

(2) Transport- und Umverpackungen werden mit Ausnahme von Paletten nicht zurückgenommen. Der Besteller sorgt auf eigene Kosten für die Entsorgung der Verpackung.

§ 6 Mängelhaftung

(1) Alle Angaben zu Eignung, Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte sowie technische Beratung erfolgen nach bestem Wissen, befreien den Besteller jedoch nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen.

(2) Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass er seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist.

(3) Bei Sonderanfertigungen sind Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Menge zulässig und stellen keinen Mangel dar.

(4) Liegt ein Mangel vor, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs bestand, leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Uns ist stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.

(5) Mängelansprüche bestehen nicht bei unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, natürlicher Abnutzung oder Verschleiß sowie bei Schäden, die nach Gefahrübergang durch fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, übermäßige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder besondere äußere Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Gleiches gilt für Folgen unsachgemäßer Instandsetzungen oder Änderungen durch den Besteller oder Dritte.

(6) Rücksendungen bedürfen unserer vorherigen Zustimmung.

(7) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt gegenüber Unternehmern 12 Monate ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt (insbesondere § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB, § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB) sowie für Ansprüche aus dem Lieferantenregress (§§ 445a, 445b BGB) und in den Fällen des § 7. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 7 Haftung

(1) Wir haften auf Schadensersatz nur a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, b) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, c) bei arglistig verschwiegenen Mängeln, d) im Rahmen einer übernommenen Garantie, e) nach dem Produkthaftungsgesetz sowie f) bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(2) Die Haftungsbeschränkung gilt im gesetzlich zulässigen Umfang auch für Aufwendungsersatzansprüche nach § 284 BGB. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme der Kaufsache berechtigt; hierin liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir erklären dies ausdrücklich schriftlich. Nach Rücknahme sind wir zur Verwertung befugt; der Erlös wird abzüglich angemessener Verwertungskosten auf die Verbindlichkeiten angerechnet.

(2) Der Besteller hat die Kaufsache pfleglich zu behandeln und uns bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage nach § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte die Kosten einer solchen Klage nicht erstatten kann, haftet der Besteller für den Ausfall.

(3) Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrags (einschließlich MwSt.) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen — unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird. Zur Einziehung bleibt der Besteller ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. Andernfalls können wir verlangen, dass er uns die abgetretenen Forderungen und Schuldner benennt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.

(4) Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache erfolgen stets für uns. Bei Verarbeitung, Verbindung oder untrennbarer Vermischung mit fremden Gegenständen erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag einschließlich MwSt.) zu den anderen Gegenständen im Zeitpunkt der Verarbeitung bzw. Vermischung. Ist die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen, überträgt er uns anteilig Miteigentum; er verwahrt das (Mit-)Eigentum unentgeltlich für uns.

(5) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

§ 9 Beistellungen und Lohnarbeiten

(1) Entsteht infolge schlechter Vorarbeit oder Materialfehlern an beigestellten Teilen Werkzeugbruch, gehen die Kosten zulasten des Bestellers.

(2) Werden bei Lohnarbeiten vom Auftraggeber beigestellte Werkstücke infolge eines Arbeitsfehlers unbrauchbar, haften wir — außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit — nur für die von uns ausgeführte Arbeit. Die Gewährleistung erfolgt durch nochmalige kostenlose Durchführung der gleichen Bearbeitung an neu angelieferten Werkstücken. Unsere Haftung ist — außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit — auf die Höhe der in Rechnung gestellten Lohnkosten beschränkt.

(3) Bearbeitete Teile werden vor Auslieferung stichprobenartig geprüft. Eine weitergehende Prüfung erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung gegen Berechnung. Die Ausgangsprüfung entbindet den Auftraggeber nicht von seiner Eingangsprüfungspflicht. Für zugesandte Muster übernehmen wir keine Haftung.

§ 9a Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Verbrauchern (§ 13 BGB) steht bei Fernabsatzverträgen das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Es gelten die Bedingungen unserer Widerrufsbelehrung, die im Shop abrufbar ist.

(2) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB). Hierunter fallen insbesondere Sonderanfertigungen nach Zeichnung oder Muster, kundenspezifische Zuschnitte und Längen sowie nach- oder umgearbeitete Artikel.

(3) Für Unternehmer besteht kein Widerrufsrecht. Rücksendungen von Unternehmern richten sich nach den Konditionen „Rücksendungen" dieser AGB (vorherige Zustimmung, Kostenabzug, Ausschluss von Sonderanfertigungen, bearbeiteten Artikeln und nicht lagermäßigen Teilen).

§ 10 Über- und Unterlieferungen bei Sonderanfertigungen

Fertigungsbedingt kann die gelieferte Menge bei Sonderanfertigungen um bis zu zehn Prozent über oder unter der bestellten Menge liegen; abgerechnet wird die tatsächlich gelieferte Menge zu den vereinbarten Konditionen. Abweichungen innerhalb dieser Toleranz stellen keinen Mangel dar und berechtigen nicht zur Beanstandung.

§ 11 Gerichtsstand, Erfüllungsort, anwendbares Recht

(1) Ist der Besteller Kaufmann, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Sitz zu verklagen.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

§ 12 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung verpflichten sich die Parteien, eine gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt bzw. die Lücke ausfüllt.

Stand: Juli 2026 — WSP Präzision e.K.